Bauen im Bestand: Welcher Schallschutz ist geschuldet?
Seminar
online als Live-Stream
06.05.2024, 09:00 Uhr
Anmeldung bis 06.05.2024
- Veranstalter/in
- Bauhaus Akademie Schloss Ettersburg
- Vorgesehen für die Fachrichtungen
- Architektur, Innenarchitektur
- Fortbildungsstunden = für Mitglieder der AKT anrechenbare Fortbildungsstunden (gilt ggf. nicht für Absolventinnen und Absolventen)
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Egal ob Dachausbau, Umnutzung oder energetische Sanierung von Wohngebäuden – fast immer geht es beim Bauen im Bestand auch um die schallschutztechnische Optimierung. Doch was tun, wenn die vorhandene Bestandskonstruktion und Erwartungen des Bestellers kollidieren? Wie ist vorzugehen, wenn heute „übliche“ Standards an technische und/ oder wirtschaftliche Grenzen stoßen? Welcher Schallschutz ist geschuldet - auch wenn nichts vereinbart ist? Und schließlich: Welche Vereinbarungen können oder sollten gar getroffen werden, damit der Schallschutz rechtssicher gelingt?
Das Seminar beantwortet diese und weitere Fragen anhand ständiger und aktueller Rechtsprechung – im Einzelnen:
Inhalte:
- Schallschutz im Bauordnungsrecht und in der Normung
- Grundsätze BGH-Rechtsprechung
- (Tritt)Schallschutz beim Bauen im Bestand – Welcher Standard ist geschuldet?
- Was gilt im Holzbau?
- (Tritt)Schallschutz im Miet- und Wohnungseigentum
Zielgruppe
Architekten, Ingenieure, Sachverständige, Bauträger-, Projektentwicklungs-, und Wohnungsbaugesellschaften, Fach- und Führungskräfte in Bauverwaltungen, Behörden
Mehr zur Veranstaltung: www.bauhausakademie.de